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Flattr this 16-07-2010 Politik
Russland hält traurigen Rekord beim Gerichtshof für Menschenrechte
Ort des Geschehens ist Tschetschenien und das Szenario ist fast immer das gleiche: Schwer bewaffnete, vermummte und russisch sprechende Männer dringen nachts in Häuser ein, schüchtern Frauen und Kinder ein und verschwinden mit deren Männern, Vätern und Söhnen. Manchmal werden die Verschleppten später tot aufgefunden, oft mit Spuren von Folter.



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Doch meistens bleiben sie für immer verschollen. Erst am Donnerstag kam ein neues Urteil zu einem jungen Mann dazu, der seit zehn Jahren verschwunden ist.

Mehr als 150 Mal hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Russland bereits wegen schwerer Menschenrechtsverletzungen in der abtrünnigen Kaukasusrepublik verurteilt, an die 300 Fälle sind noch anhängig. Insgesamt machten die Straßburger Richter Moskau bisher für das spurlose Verschwinden und den Tod von rund 200 Tschetschenen verantwortlich.

Dies sei ein trauriger Rekord, sagt Roemer Lemaître von der Menschenrechtsorganisation Russian Justice Initiative, die zahlreichen Tschetschenen bei ihren Klagen in Straßburg hilft. "Russland ist öfter wegen Verstoßes gegen das Grundrecht auf Schutz des Lebens verurteilt worden als alle anderen 46 Mitgliedsländer des Europarats zusammen."

Für Unmut beim Europarat sorgt vor allem, dass Moskau die Straßburger Urteile nicht umsetzt. Zwar zahlt Russland den Hinterbliebenen der Opfer die vom Menschenrechtsgericht angeordneten Entschädigungen - seit dem ersten Tschetschenien-Urteil vom Februar 2005 zusammen immerhin mehr als 10,5 Millionen Euro. Doch die zentrale Forderung des Europarats, dass die Verantwortlichen gefunden und bestraft werden müssten, bleibt bis heute unerfüllt.

Bisher seien nur "ganz wenige Täter" bestraft worden, sagt der zyprische Christdemokrat Christos Pourgouridis, der für die Parlamentarier-Versammlung des Europarats die Umsetzung der Urteile überwacht. Und bei ihnen habe es sich nur um "Ausführende auf niedrigem Niveau" gehandelt. Die eigentlichen Drahtzieher, etwa Generäle und Offiziere der russischen Armee, seien bis heute straffrei geblieben.

Immer wieder bemängelte der Gerichtshof für Menschenrechte, dass Russland Ermittlungen erst Jahre nach der Tag einleitet - wenn praktisch alle Spuren verwischt sind. Und selbst wenn der Straßburger Gerichtshof einen Verantwortlichen nennt - wie den russischen General Alexander Baranow, der im Februar 2000 vor laufenden Fernsehkameras die Hinrichtung eines Festgenommenen anordnete - bleibt dies ohne Folge: Moskau hat bis heute nichts unternommen, um Baranow vor Gericht zu stellen.

Zudem werden Tschetschenen, die sich mit Beschwerden an den Straßburger Gerichtshof wenden, zunehmend eingeschüchtert. Dies sei möglicherweise ein Grund dafür, dass die Zahl der Klagen rückläufig sei, vermutet Pourgouridis. Im vergangenen Jahr seien 80 neue Beschwerden eingetroffen, in diesem Jahr bisher rund 30. Auch Menschenrechtsaktivisten, die Angehörige unterstützen, würden bedroht, sagt der Jurist Lemaître. Tschetschenien sei "ein sehr gefährliches Pflaster" für Bürgerrechtler.

Wie gefährlich, zeigt der Tod der Memorial-Mitarbeiterin Natalja Estemirowa, die vor einem Jahr in Tschetschenien verschleppt und dann ermordet wurde. Auch ihr Mörder wurde bisher nicht vor Gericht gestellt. Der russische Präsident Dmitri Medwedew versicherte zwar am Donnerstag bei einem Treffen mit Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), der Täter sei "genau identifiziert" und werde international gesucht. Einen Namen nannte er jedoch nicht. Der oder die Auftraggeber für den Mord an Estemirowa sind noch unbekannt. Die Ermittlungen seien noch im Gange, sagte Medwedew dazu.
[ Jutta Hartlieb/afp/russland.RU ]
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