
[ Von Markus Mueller ] Ein Gericht in Komsomolskoe-na-Amur hat fünf Webseiten zur Sperrung ausgeschrieben, darunter auch Youtube. Das Gericht begründet die Entscheidung damit, das die Webseiten extremistisches Material verbreiten. Über den Vorfall berichtet der Internet-Experte Anton Nossik auf seinem Blog.
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Gemäs der gerichtlichen Anordnung muss der lokale internet Provider “RTS “ROSNET” folgende webressourcen blokieren. lib.rus.ec, thelib.ru, zhurnal.ru, youtube.com, web.archive.org
Die Begründung ermöglicht den Behörden alle Anbieter komplett zu sperren, die in Ihren Nutzungsbedingungen die Inhaltliche Verantwortung den auf die Nutzer übertragen haben und sich daher weigern bestimmte Texte und Videos zu entfernen. Wie Anton Nossik berichtet bezieht sich die Sperrung auf lediglich 5 Dokumente. Da sich die Sperrung nur lokal auf einen Provider in Chabarowsk bezieht sieht er noch keine Gefahr für die Nutzung des Internets und z.B: Youtube in Russland insgesamt.
Mit dem Präzidenzfall hat die russische Justitz jedoch die Möglichkeit geschaffen ungenehme Themen aus dem Netz zu sperren. Ähnliche Vorgänge gibt es auch in anderen Ländern – so kämpft man in Deutschland gegen Anbieter mit rechtsextremen Inhalten.
ZENSUR oder Rechtsstaatliches Interesse ?
Auf den ersten Blick ist man geneigt das Urteil als den Anfang vom Ende des noch freien Internets in Russland zu begreifen. Beim zweiten Blick erkennt man aufgrund der thematischen und politischen Ausrichtung der gesperrten Webseiten den Wunsch des Staates Information zu unterbinden. Auf den dritten Blick erkennt man das dies nicht nur in Russland sondern bereits überall der Fall ist. So beklagen sich deutsche Strafverfolger das rechtsextremes Material in Youtube publiziert wird, welches in Deutschland verboten ist.
Ein Bewertung oder Einordnung des Vorfalls als staatliche Zensur ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht statthaft, die weitere und genaue Beobachtung schon.
[ Markus Müller/Sankt Petersburger Herold ]
quelle: http://dolboeb.livejournal.com/
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