Oberstes Gericht von Russland erläutert Adoptionsregelung
Das Oberste Gericht Russlands hat den Richtern in einer Plenarsitzung erläutert, wie Fälle der Adoption russischer Kinder durch ausländische Bürger zu verhandeln sind.
Ein diesbezüglicher Beschluss des Obersten Gerichts stammt vom 20. April 2006.
Nach dem Dokument können Kinder von im Ausland lebenden russischen Bürgern, von ausländischen Bürgern oder von Personen ohne Staatsbürgerschaft nur in solchen Fällen adoptiert werden, wenn sie von keinen in Russland ständig lebenden Familien und von keinen Verwandten unabhängig von ihrem ständigen Wohnsitz und ihrer Staatsbürgerschaft in Obhut genommen werden.
Zugleich soll das betreffende Gericht bei der Prüfung des Gutachtens einer ausländischen Organisation zu den Lebensbedingungen ausländischer Antragsteller und zur ihrer Fähigkeit als Adoptiveltern prüfen, "ob die betreffende Organisation ermächtigt ist, solche Gutachten im Namen eines zuständigen Organs des betreffenden Staates abzufassen".
[ RIA Novosti ]
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